Aktueller Hinweis zu Cistus incanus Tees

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, daß einzig die Sorte „Cistus x incanus L. Pandalis“ gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zugelassen ist und somit als einzige Sorte der Pflanzenart „Cistus Incanus“ in der EU auch als Teekraut in den Verkehr gebracht werden darf.

Alle andern Cistus Incanus Tees, die sich mit behördlicher Duldung im Handel befinden, sind somit nicht zugelassenes Novel Food. Aktuell warnt sogar die Verbrauchzentrale vor falsch deklarierten Cistus incanus Tees (siehe den letzten Absatz im verlinkten Artikel).